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AGB

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen für Fort­bil­dun­gen und Semi­na­re

Stand: August 2026

1. Gel­tungs­be­reich und Ver­an­stal­ter

  1. Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen („AGB“) gel­ten für die Anmel­dung und Teil­nah­me an Fort­bil­dun­gen, Semi­na­ren, Work­shops und ver­gleich­ba­ren Ver­an­stal­tun­gen der

PRA­XIS­KLI­NIK ULMEN­HOF
Priv.-Doz. Dr. Dr. Alexandre Thomas Assaf
Ulmen­stra­ße 29 A
22299 Hamburg
Tele­fon: 040 278 747 40
E‑Mail: fortbildung@​praxisklinik-​ulmenhof.​de

– nach­fol­gend „Ver­an­stal­ter“ genannt.

  1. Die AGB gel­ten aus­schließ­lich für Fortbildungs- und Semi­nar­ver­an­stal­tun­gen. Für medi­zi­ni­sche oder zahn­me­di­zi­ni­sche Behand­lun­gen der PRA­XIS­KLI­NIK ULMEN­HOF fin­den sie kei­ne Anwen­dung.
  2. Abwei­chen­de Bedin­gun­gen eines Teil­neh­men­den wer­den nur Ver­trags­be­stand­teil, wenn der Ver­an­stal­ter ihrer Gel­tung aus­drück­lich zuge­stimmt hat.

2. Ver­an­stal­tungs­an­ge­bot

  1. Gegen­stand des Ver­trags ist die Teil­nah­me an der jeweils gebuch­ten Fort­bil­dung oder Ver­an­stal­tung ent­spre­chend der zum Zeit­punkt der Buchung auf der Ver­an­stal­tungs­sei­te ver­öf­fent­lich­ten Beschrei­bung.
  2. Anga­ben ins­be­son­de­re zu Ver­an­stal­tungs­in­halt, Ver­an­stal­tungs­ort, Ter­min, Dau­er, Refe­ren­ten, Teil­nah­me­ge­bühr, Teil­neh­mer­zahl und gege­be­nen­falls ent­hal­te­nen Leis­tun­gen erge­ben sich aus der jewei­li­gen Ver­an­stal­tungs­be­schrei­bung.
  3. Die Fort­bil­dun­gen rich­ten sich ins­be­son­de­re an Ärz­te, Zahn­ärz­te, Ange­hö­ri­ge medi­zi­ni­scher Fach­be­ru­fe sowie Stu­die­ren­de, soweit in der jewei­li­gen Ver­an­stal­tungs­be­schrei­bung nichts Abwei­chen­des ange­ge­ben ist.

3. Anmel­dung und Ver­trags­schluss

  1. Die Dar­stel­lung der Ver­an­stal­tun­gen auf der Web­site stellt noch kein ver­bind­li­ches Ver­trags­an­ge­bot des Ver­an­stal­ters dar.
  2. Mit dem Absen­den der Online-​Anmeldung gibt der Anmel­den­de ein ver­bind­li­ches Ange­bot zum Abschluss eines Ver­trags über die Teil­nah­me an der aus­ge­wähl­ten Ver­an­stal­tung ab.
  3. Nach Ein­gang der Anmel­dung erhält der Anmel­den­de eine elek­tro­ni­sche Ein­gangs­be­stä­ti­gung. Eine auto­ma­tisch ver­sand­te Ein­gangs­be­stä­ti­gung stellt noch kei­ne Annah­me des Ange­bots dar, sofern sie nicht aus­drück­lich zugleich als Buchungs- oder Teil­nah­me­be­stä­ti­gung bezeich­net wird.
  4. Der Ver­trag kommt mit Zugang einer aus­drück­li­chen Buchungs- oder Teil­nah­me­be­stä­ti­gung des Ver­an­stal­ters per E‑Mail zustan­de.
  5. Ist eine Ver­an­stal­tung bereits aus­ge­bucht, kommt kein Teil­nah­me­ver­trag zustan­de. Der Ver­an­stal­ter kann in die­sem Fall eine Auf­nah­me auf eine War­te­lis­te anbie­ten.
  6. Der Ver­trags­schluss erfolgt in deut­scher Spra­che.

4. Teil­nah­me­ge­büh­ren und Zah­lung

  1. Für kos­ten­pflich­ti­ge Ver­an­stal­tun­gen gilt die auf der jewei­li­gen Ver­an­stal­tungs­sei­te zum Zeit­punkt der Anmel­dung ange­ge­be­ne Teil­nah­me­ge­bühr.
  2. Gegen­über Ver­brau­chern wer­den sämt­li­che ver­pflich­ten­den Preis­be­stand­tei­le als Gesamt­preis aus­ge­wie­sen. Soweit Umsatz­steu­er gesetz­lich anfällt, ist die­se im aus­ge­wie­se­nen Gesamt­preis ent­hal­ten bezie­hungs­wei­se wird ent­spre­chend aus­ge­wie­sen.
  3. Die Teil­nah­me­ge­bühr wird nach Ver­trags­schluss und Rech­nungs­stel­lung zu dem in der Rech­nung ange­ge­be­nen Zeit­punkt zur Zah­lung fäl­lig. Fehlt eine beson­de­re Zah­lungs­frist, ist die Rech­nung inner­halb von 14 Tagen nach Erhalt, spä­tes­tens jedoch vor Beginn der Ver­an­stal­tung, zu beglei­chen.
  4. Bei aus­drück­lich als kos­ten­frei bezeich­ne­ten Ver­an­stal­tun­gen fällt kei­ne Teil­nah­me­ge­bühr an.

5. Teil­nah­me­be­rech­ti­gung

  1. Die Teil­nah­me­be­rech­ti­gung ist grund­sätz­lich per­so­nen­be­zo­gen.
  2. Sofern für eine Ver­an­stal­tung beson­de­re beruf­li­che Qua­li­fi­ka­tio­nen, Zulas­sun­gen oder sons­ti­ge Vor­aus­set­zun­gen erfor­der­lich sind, erge­ben sich die­se aus der jewei­li­gen Ver­an­stal­tungs­be­schrei­bung.
  3. Der Ver­an­stal­ter ist berech­tigt, einen ent­spre­chen­den Nach­weis zu ver­lan­gen, soweit dies für die Durch­füh­rung oder Sicher­heit der Ver­an­stal­tung erfor­der­lich ist.

6. Stor­nie­rung durch Teil­neh­men­de

  1. Ein gege­be­nen­falls bestehen­des gesetz­li­ches Wider­rufs­recht von Ver­brau­chern bleibt von den nach­fol­gen­den Rege­lun­gen unbe­rührt.
  2. Nach Ablauf eines gesetz­li­chen Wider­rufs­rechts kann eine gebuch­te Ver­an­stal­tung zu fol­gen­den Bedin­gun­gen stor­niert wer­den:

Bei Ein­gang der Stor­nie­rung bis ein­schließ­lich 14 Kalen­der­ta­ge vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn erfolgt die Stor­nie­rung kos­ten­frei.

Bei Ein­gang der Stor­nie­rung 13 bis 7 Kalen­der­ta­ge vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn wer­den 50 % der ver­ein­bar­ten Teil­nah­me­ge­bühr berech­net.

Bei einer spä­te­ren Stor­nie­rung, bei Nicht­er­schei­nen oder bei vor­zei­ti­gem Abbruch durch den Teil­neh­men­den wird die vol­le Teil­nah­me­ge­bühr berech­net.

  1. Dem Teil­neh­men­den bleibt aus­drück­lich der Nach­weis gestat­tet, dass dem Ver­an­stal­ter kein oder ein wesent­lich gerin­ge­rer Scha­den bezie­hungs­wei­se Auf­wand ent­stan­den ist.
  2. Der Teil­neh­men­de kann nach vor­he­ri­ger Abstim­mung mit dem Ver­an­stal­ter eine geeig­ne­te Ersatz­per­son benen­nen. Erfüllt die Ersatz­per­son die gege­be­nen­falls bestehen­den Teil­nah­me­vor­aus­set­zun­gen und ent­ste­hen dem Ver­an­stal­ter hier­durch kei­ne zusätz­li­chen Kos­ten, ent­fällt eine Stor­nie­rungs­ge­bühr.
  3. Stor­nie­run­gen sol­len in Text­form, ins­be­son­de­re per E‑Mail an fortbildung@​praxisklinik-​ulmenhof.​de, erfol­gen.

7. Absa­ge und Ände­run­gen durch den Ver­an­stal­ter

  1. Der Ver­an­stal­ter ist berech­tigt, eine Ver­an­stal­tung aus wich­ti­gem Grund abzu­sa­gen, ins­be­son­de­re bei Erkran­kung oder Aus­fall eines Refe­ren­ten, höhe­rer Gewalt, behörd­li­chen Ein­schrän­kun­gen oder sons­ti­gen Umstän­den, die eine ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung unmög­lich oder unzu­mut­bar machen.
  2. Im Fal­le einer Absa­ge wer­den bereits gezahl­te Teil­nah­me­ge­büh­ren voll­stän­dig zurück­er­stat­tet. Alter­na­tiv kann dem Teil­neh­men­den die Umbu­chung auf einen Ersatz­ter­min ange­bo­ten wer­den. Die Ent­schei­dung über eine Umbu­chung liegt beim Teil­neh­men­den.
  3. Muss eine Ver­an­stal­tung auf einen ande­ren Ter­min ver­legt wer­den, kann der Teil­neh­men­de die Teil­nah­me am Ersatz­ter­min bestä­ti­gen oder vom Ver­trag zurück­tre­ten. Im Fal­le des Rück­tritts wird eine bereits gezahl­te Teil­nah­me­ge­bühr voll­stän­dig erstat­tet.
  4. Der Ver­an­stal­ter darf Refe­ren­ten aus­tau­schen oder gering­fü­gi­ge Ände­run­gen des Ver­an­stal­tungs­ab­laufs oder der Ver­an­stal­tungs­in­hal­te vor­neh­men, sofern der Gesamt­cha­rak­ter und der wesent­li­che Inhalt der Ver­an­stal­tung dadurch nicht ver­än­dert wer­den und die Ände­rung für die Teil­neh­men­den zumut­bar ist.
  5. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che, ins­be­son­de­re auf Ersatz von Reise‑, Übernachtungs- oder sons­ti­gen Auf­wen­dun­gen, bestehen nur nach Maß­ga­be der Haf­tungs­re­ge­lun­gen in Zif­fer 9.

8. Ver­an­stal­tungs­un­ter­la­gen, Foto‑, Video- und Ton­auf­nah­men

  1. Vom Ver­an­stal­ter oder von Refe­ren­ten bereit­ge­stell­te Prä­sen­ta­tio­nen, Skrip­te, Abbil­dun­gen, Vide­os, Arbeits­un­ter­la­gen und sons­ti­ge Mate­ria­li­en kön­nen urhe­ber­recht­lich oder ander­wei­tig geschützt sein.
  2. Ver­an­stal­tungs­un­ter­la­gen dür­fen ohne aus­drück­li­che Zustim­mung des jewei­li­gen Rech­te­inha­bers nicht ver­viel­fäl­tigt, ver­öf­fent­licht, öffent­lich zugäng­lich gemacht oder an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den, soweit eine sol­che Nut­zung nicht gesetz­lich zuläs­sig ist.
  3. Eige­ne Ton‑, Foto‑, Bildschirm- oder Video­auf­nah­men von Vor­trä­gen, Prä­sen­ta­tio­nen oder sons­ti­gen Ver­an­stal­tungs­in­hal­ten sind nur mit vor­he­ri­ger Zustim­mung des Ver­an­stal­ters und gege­be­nen­falls der betrof­fe­nen Refe­ren­ten und Per­so­nen zuläs­sig.

9. Haf­tung

  1. Der Ver­an­stal­ter haf­tet unbe­schränkt für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, die auf einer vor­sätz­li­chen oder fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung des Ver­an­stal­ters, sei­ner gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beru­hen.
  2. Für sons­ti­ge Schä­den haf­tet der Ver­an­stal­ter unbe­schränkt bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit.
  3. Bei ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit haf­tet der Ver­an­stal­ter für sons­ti­ge Schä­den nur bei Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht. In die­sem Fall ist die Haf­tung auf den bei Ver­trags­schluss vor­her­seh­ba­ren und ver­trags­ty­pi­schen Scha­den begrenzt.
  4. Zwin­gen­de gesetz­li­che Haf­tungs­vor­schrif­ten blei­ben unbe­rührt.
  5. Die im Rah­men einer Fort­bil­dung ver­mit­tel­ten medi­zi­ni­schen, zahn­me­di­zi­ni­schen oder wis­sen­schaft­li­chen Inhal­te die­nen der fach­li­chen Fort­bil­dung. Die eigen­ver­ant­wort­li­che Prü­fung und Anwen­dung der ver­mit­tel­ten Inhal­te im Rah­men der jewei­li­gen beruf­li­chen Tätig­keit bleibt Auf­ga­be des Teil­neh­men­den.

10. Daten­schutz

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wer­den im Zusam­men­hang mit der Anmel­dung und Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung nach Maß­ga­be der gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen ver­ar­bei­tet. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen ent­hält die Daten­schutz­er­klä­rung der PRA­XIS­KLI­NIK ULMEN­HOF auf der Web­site.

11. Wider­rufs­recht für Ver­brau­cher

  1. Ist der Teil­neh­men­de Ver­brau­cher im Sin­ne von § 13 BGB und wird der Ver­trag im Fern­ab­satz geschlos­sen, besteht grund­sätz­lich das gesetz­li­che Wider­rufs­recht, soweit kein gesetz­li­cher Aus­schluss­tat­be­stand ein­greift.
  2. Unter­neh­mern im Sin­ne von § 14 BGB steht das gesetz­li­che Verbraucher-​Widerrufsrecht nicht zu.
  3. Ein­zel­hei­ten zum Wider­rufs­recht erge­ben sich aus der geson­der­ten Wider­rufs­be­leh­rung.

12. Ver­brau­cher­streit­bei­le­gung

Der Ver­an­stal­ter ist nicht ver­pflich­tet und nicht bereit, an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le teil­zu­neh­men.

13. Schluss­be­stim­mun­gen

  1. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Bei Ver­brau­chern gilt die­se Rechts­wahl nur inso­weit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwin­gen­der Bestim­mun­gen des Staa­tes ihres gewöhn­li­chen Auf­ent­halts ent­zo­gen wird.
  2. Ist der Ver­trags­part­ner Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffentlich-​rechtliches Son­der­ver­mö­gen, ist – soweit gesetz­lich zuläs­sig – Hamburg Gerichts­stand.
  3. Die gesetz­li­chen Rege­lun­gen gel­ten ergän­zend zu die­sen AGB.