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FAQ

All-​on‑4® / Fes­te Zähne an einem Tag

Für wen eig­net sich All-​on‑4®?

All-​on‑4® kann für Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten geeig­net sein, die im Ober- oder Unter­kie­fer bereits zahn­los sind oder deren vor­han­de­ne Zähne nicht mehr lang­fris­tig erhal­ten wer­den kön­nen. Ob das Kon­zept im Ein­zel­fall sinn­voll ist, hängt unter ande­rem von der Kno­chen­si­tua­ti­on, der all­ge­mei­nen Gesund­heit und den indi­vi­du­el­len Behand­lungs­zie­len ab. Die Ent­schei­dung erfolgt nach per­sön­li­cher Unter­su­chung und digi­ta­ler Diagnos­tik.

„Fes­te Zähne an einem Tag“ bedeu­tet, dass nach der Implan­ta­ti­on in vie­len Fäl­len noch am sel­ben Tag ein fest­sit­zen­des Lang­zeit­pro­vi­so­ri­um ein­ge­setzt wer­den kann. Die end­gül­ti­ge Ver­sor­gung erfolgt in der Regel erst nach der Ein­heil­pha­se. So kön­nen Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten häu­fig bereits kurz nach dem Ein­griff wie­der mit fes­ten Zäh­nen spre­chen und vor­sich­tig essen.

Zunächst erfolgt eine aus­führ­li­che Bera­tung mit Unter­su­chung und digi­ta­ler Pla­nung, häu­fig inklu­si­ve 3D-​Diagnostik. Anschlie­ßend wer­den die Implan­ta­te nach einem indi­vi­du­ell geplan­ten Kon­zept ein­ge­setzt. Danach kann ein fest­sit­zen­des Pro­vi­so­ri­um befes­tigt wer­den, bevor nach der Ein­heil­pha­se die end­gül­ti­ge pro­the­ti­sche Ver­sor­gung ange­fer­tigt wird.

Nicht immer. Ein Vor­teil des All-​on‑4® Kon­zep­tes ist, dass durch die spe­zi­el­le Posi­tio­nie­rung der Implan­ta­te in vie­len Fäl­len vor­han­de­ner Kno­chen opti­mal genutzt wer­den kann. Ob ein Knochen­aufbau not­wen­dig ist, lässt sich jedoch erst nach genau­er Diagnos­tik beur­tei­len.

In bestimm­ten Fäl­len kann All-​on‑4® auch bei redu­zier­tem Kno­chen­an­ge­bot eine Opti­on sein. Ent­schei­dend ist, wie viel belast­ba­rer Kno­chen in den rele­van­ten Berei­chen vor­han­den ist. Dafür wird die Aus­gangs­si­tua­ti­on indi­vi­du­ell unter­sucht und digi­tal geplant.

Wie bei jedem chir­ur­gi­schen Ein­griff kön­nen Schwel­lun­gen, Nach­blu­tun­gen, Wund­hei­lungs­stö­run­gen, Infek­tio­nen oder Beschwer­den auf­tre­ten. Auch ein Implan­tat­ver­lust ist in sel­te­nen Fäl­len mög­lich. Die indi­vi­du­el­len Risi­ken wer­den vor der Behand­lung aus­führ­lich bespro­chen.

Die Kos­ten hän­gen von meh­re­ren Fak­to­ren ab, zum Bei­spiel von Diagnos­tik, Implan­tat­an­zahl, Nar­ko­se­form, Mate­ri­al, pro­the­ti­scher Ver­sor­gung und indi­vi­du­el­ler Aus­gangs­si­tua­ti­on. Ein ver­bind­li­cher Kos­ten­plan ist erst nach Unter­su­chung und Behand­lungs­pla­nung mög­lich. Im Bera­tungs­ge­spräch erhal­ten Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten eine trans­pa­ren­te Ein­schät­zung.

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men in der Regel einen Fest­zu­schuss für die pro­the­ti­sche Ver­sor­gung, nicht jedoch auto­ma­tisch die gesam­te Implan­tat­be­hand­lung. Pri­va­te Ver­si­che­run­gen und Zusatz­ver­si­che­run­gen kön­nen je nach Tarif wei­te­re Leis­tun­gen erstat­ten. Die genaue Kos­ten­über­nah­me soll­te vor­ab mit der jewei­li­gen Ver­si­che­rung geklärt wer­den.

Zahn­im­plan­ta­te / Implan­to­logie

Wann ist ein Zahn­im­plan­tat sinn­voll?

Ein Zahn­im­plan­tat kann sinn­voll sein, wenn ein ein­zel­ner Zahn, meh­re­re Zähne oder alle Zähne ersetzt wer­den müs­sen. Implan­ta­te die­nen als künst­li­che Zahn­wur­zeln und kön­nen Kro­nen, Brü­cken oder Pro­the­sen sta­bil tra­gen. Ob ein Implan­tat geeig­net ist, hängt von der Kno­chen­si­tua­ti­on, der Mund­ge­sund­heit und der all­ge­mei­nen Gesund­heit ab.

Zahn­im­plan­ta­te kön­nen fes­ten Halt bie­ten und kom­men dem Gefühl natür­li­cher Zähne oft sehr nahe. Nach­bar­zäh­ne müs­sen im Gegen­satz zu klas­si­schen Brü­cken häu­fig nicht beschlif­fen wer­den. Außer­dem kann die Belas­tung des Kie­fer­kno­chens dazu bei­tra­gen, Kno­chen­ab­bau in die­sem Bereich zu redu­zie­ren.

Nach Bera­tung, Unter­su­chung und Bild­ge­bung wird das Implan­tat in den Kie­fer­kno­chen ein­ge­setzt. Anschlie­ßend folgt eine Ein­heil­pha­se, in der das Implan­tat mit dem Kno­chen ver­wach­sen soll. Danach wird die end­gül­ti­ge Ver­sor­gung, zum Bei­spiel eine Kro­ne, Brü­cke oder Pro­the­se, befes­tigt.

Der Ein­griff erfolgt in der Regel unter ört­li­cher Betäu­bung und kann je nach Situa­ti­on auch unter Sedie­rung oder Nar­ko­se geplant wer­den. Wäh­rend der Behand­lung sol­len Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten kei­ne Schmer­zen spü­ren. Nach dem Ein­griff sind vor­über­ge­hen­de Beschwer­den, Schwel­lun­gen oder Druck­ge­füh­le mög­lich.

Die Ein­heil­zeit hängt von der Kno­chen­si­tua­ti­on, der Implan­tat­po­si­ti­on, mög­li­chen Zusatz­maß­nah­men und der indi­vi­du­el­len Hei­lung ab. Häu­fig dau­ert sie meh­re­re Wochen bis eini­ge Mona­te. Erst danach wird ent­schie­den, wann die end­gül­ti­ge pro­the­ti­sche Ver­sor­gung sicher belas­tet wer­den kann.

Wenn nicht aus­rei­chend Kno­chen vor­han­den ist, kann ein Knochen­aufbau not­wen­dig sein. Dabei wird das Kno­chen­an­ge­bot ver­bes­sert, damit ein Implan­tat sta­bil ein­ge­setzt wer­den kann. Wel­che Metho­de geeig­net ist, hängt von der indi­vi­du­el­len Aus­gangs­si­tua­ti­on ab.

Zahn­im­plan­ta­te kön­nen bei guter Pla­nung, sorg­fäl­ti­ger Pfle­ge und regel­mä­ßi­ger Kon­trol­le vie­le Jah­re hal­ten. Ent­schei­dend sind unter ande­rem Mund­hy­gie­ne, Kno­chen­qua­li­tät, all­ge­mei­ne Gesund­heit, Rau­chen und regel­mä­ßi­ge Nach­sor­ge. Eine Garan­tie für eine bestimm­te Halt­bar­keit kann seri­ös nicht gege­ben wer­den.

Ja, rund um Implan­ta­te kann es zu Ent­zün­dun­gen kom­men, zum Bei­spiel bei unzu­rei­chen­der Mund­hy­gie­ne, Rau­chen, Vor­er­kran­kun­gen oder unbe­han­del­ter Par­odon­ti­tis. Eine frü­he Kon­trol­le ist wich­tig, wenn Blu­tun­gen, Schmer­zen, Schwel­lun­gen oder Locke­run­gen auf­tre­ten. Regel­mä­ßi­ge Nach­sor­ge hilft, Risi­ken früh zu erken­nen.

Wur­zel­spit­zen­re­sek­ti­on

Was ist eine Wur­zel­spit­zen­re­sek­ti­on?

Eine Wur­zel­spit­zen­re­sek­ti­on ist ein chir­ur­gi­scher Ein­griff zum Zahn­erhalt. Dabei wird die ent­zün­de­te Wur­zel­spit­ze eines Zah­nes ent­fernt und das umlie­gen­de ent­zünd­li­che Gewe­be gerei­nigt. Ziel ist es, den betrof­fe­nen Zahn mög­lichst zu erhal­ten.

Eine Wur­zel­spit­zen­re­sek­ti­on kann not­wen­dig wer­den, wenn eine Ent­zün­dung an der Wur­zel­spit­ze trotz Wur­zel­ka­nal­be­hand­lung bestehen bleibt oder erneut auf­tritt. Auch ana­to­misch schwie­ri­ge Wur­zel­ver­läu­fe oder nicht aus­rei­chend zugäng­li­che Berei­che kön­nen eine Rol­le spie­len. Ob der Ein­griff sinn­voll ist, wird indi­vi­du­ell geprüft.

In vie­len Fäl­len kann eine Wur­zel­spit­zen­re­sek­ti­on eine Mög­lich­keit sein, einen Zahn zu erhal­ten. Ob der Zahn lang­fris­tig erhal­tungs­wür­dig ist, hängt von Sta­bi­li­tät, Ent­zün­dungs­aus­maß, Kno­chen­ver­hält­nis­sen und pro­the­ti­scher Ver­sor­gung ab. Wenn die Pro­gno­se ungüns­tig ist, kann eine Zahn­ent­fer­nung die bes­se­re Opti­on sein.

Der Ein­griff erfolgt meist unter ört­li­cher Betäu­bung. Über einen klei­nen Zugang im Zahn­fleisch wird der Bereich der Wur­zel­spit­ze frei­ge­legt, die Wur­zel­spit­ze gekürzt und ent­zünd­li­ches Gewe­be ent­fernt. Anschlie­ßend wird der Bereich gerei­nigt und die Wun­de ver­schlos­sen.

Wäh­rend des Ein­griffs sorgt die Betäu­bung dafür, dass kei­ne Schmer­zen auf­tre­ten sol­len. Nach der Behand­lung kön­nen Schwel­lun­gen, Druck­ge­fühl oder leich­te Schmer­zen vor­kom­men. Die­se Beschwer­den las­sen sich in der Regel mit den bespro­che­nen Nach­sor­ge­maß­nah­men gut kon­trol­lie­ren.

Die ers­te Wund­hei­lung dau­ert meist eini­ge Tage bis weni­ge Wochen. Die voll­stän­di­ge knö­cher­ne Hei­lung kann deut­lich län­ger dau­ern und wird bei Bedarf radio­lo­gisch kon­trol­liert. Der indi­vi­du­el­le Hei­lungs­ver­lauf hängt unter ande­rem von Ent­zün­dungs­aus­maß, Mund­hy­gie­ne und all­ge­mei­ner Gesund­heit ab.

Nach dem Ein­griff soll­te die Wun­de geschont, gekühlt und kör­per­li­che Anstren­gung zunächst ver­mie­den wer­den. Rau­chen, Alko­hol und star­kes Spü­len kön­nen die Hei­lung ungüns­tig beein­flus­sen. Die genau­en Ver­hal­tens­hin­wei­se wer­den indi­vi­du­ell nach dem Ein­griff bespro­chen.

Mög­li­che Risi­ken sind Schwel­lun­gen, Nach­blu­tun­gen, Wund­hei­lungs­stö­run­gen, Infek­tio­nen oder Beschwer­den im Ope­ra­ti­ons­ge­biet. Je nach Lage des Zah­nes kön­nen auch Nach­bar­struk­tu­ren wie Ner­ven, Kie­fer­höh­le oder Nach­bar­zäh­ne betrof­fen sein. Die indi­vi­du­el­len Risi­ken wer­den vor der Behand­lung erklärt.

Weis­heits­zäh­ne / Weisheitszahn-​OP

Wann müs­sen Weis­heits­zäh­ne ent­fernt wer­den?

Weis­heits­zäh­ne müs­sen nicht grund­sätz­lich ent­fernt wer­den. Eine Ent­fer­nung kann sinn­voll sein, wenn sie Beschwer­den ver­ur­sa­chen, ent­zün­det sind, ande­re Zähne gefähr­den, Kari­es auf­wei­sen oder nicht aus­rei­chend Platz haben. Die Ent­schei­dung erfolgt nach Unter­su­chung und Bild­ge­bung.

Das hängt von der indi­vi­du­el­len Situa­ti­on ab. In man­chen Fäl­len kön­nen alle vier Weis­heits­zäh­ne in einer Sit­zung ent­fernt wer­den, in ande­ren Fäl­len ist ein schritt­wei­ses Vor­ge­hen sinn­vol­ler. Fak­to­ren sind unter ande­rem Lage, Schwie­rig­keit, Beschwer­den und gewünsch­te Betäu­bungs­form.

Zunächst wird die Lage der Weis­heits­zäh­ne anhand von Rönt­gen­bil­dern beur­teilt. Wäh­rend des Ein­griffs wird der Zahn je nach Lage gelo­ckert, frei­ge­legt oder in Tei­len ent­fernt. Danach wird die Wun­de gerei­nigt und bei Bedarf ver­näht.

 

Der Ein­griff erfolgt unter Betäu­bung, sodass wäh­rend der Behand­lung kei­ne Schmer­zen auf­tre­ten sol­len. Nach der Ope­ra­tion sind Schwel­lung, Druck­ge­fühl und Schmer­zen mög­lich, beson­ders in den ers­ten Tagen. Die Pra­xis gibt genaue Hin­wei­se zur Küh­lung, Schmerzmittel-​Einnahme und Nach­sor­ge.

Eine Schwel­lung ist nach einer Weisheitszahn-​OP häu­fig und kann in den ers­ten Tagen zuneh­men. Danach soll­te sie schritt­wei­se zurück­ge­hen. Wenn die Schwel­lung stark zunimmt, Fie­ber auf­tritt oder Schmer­zen deut­lich stär­ker wer­den, soll­te die Pra­xis kon­tak­tiert wer­den.

Direkt nach dem Ein­griff sind wei­che, lau­war­me Spei­sen meist ange­neh­mer. Sehr hei­ße, har­te, krü­me­li­ge oder schar­fe Lebens­mit­tel soll­ten zunächst ver­mie­den wer­den. Wich­tig ist außer­dem, die Wun­de nicht mecha­nisch zu rei­zen.

Die Pra­xis soll­te kon­tak­tiert wer­den, wenn star­ke Nach­blu­tun­gen, zuneh­men­de Schmer­zen, Fie­ber, Eiter, star­ke Schluck­be­schwer­den oder unge­wöhn­li­che Taub­heits­ge­füh­le auf­tre­ten. Auch wenn Unsi­cher­heit über den Hei­lungs­ver­lauf besteht, ist eine kur­ze Rück­fra­ge sinn­voll. Eine früh­zei­ti­ge Kon­trol­le kann Kom­pli­ka­tio­nen ver­mei­den hel­fen.

Ja, je nach medi­zi­ni­scher Situa­ti­on und per­sön­li­chem Wunsch kann eine Weisheitszahn-​OP auch unter Däm­mer­schlaf oder Voll­nar­ko­se geplant wer­den. Das ist beson­ders bei Angst­pa­ti­en­tin­nen und Angst­patienten oder umfang­rei­che­ren Ein­grif­fen rele­vant. Wel­che Form geeig­net ist, wird im Bera­tungs­ge­spräch geklärt.

DVT / 3D-​Röntgen / Digi­ta­le Diagnos­tik

Was ist ein DVT?

DVT steht für Digi­ta­le Volu­men­to­mo­gra­fie. Dabei han­delt es sich um ein drei­di­men­sio­na­les Rönt­gen­ver­fah­ren, mit dem Zähne, Kie­fer­kno­chen, Ner­ven­ver­läu­fe und umlie­gen­de Struk­tu­ren räum­lich dar­ge­stellt wer­den kön­nen. Es wird ein­ge­setzt, wenn eine 3D-​Diagnostik für die Pla­nung medi­zi­nisch sinn­voll ist.

Ein DVT kann sinn­voll sein, wenn zwei­di­men­sio­na­le Rönt­gen­bil­der nicht genü­gend Infor­ma­tio­nen lie­fern. Das kann zum Bei­spiel bei Implan­tat­pla­nung, Weis­heits­zäh­nen, kom­ple­xen Wur­zel­pro­ble­men, Kie­fer­höh­len­be­zug oder unkla­ren Befun­den der Fall sein. Die Ent­schei­dung erfolgt immer nach medi­zi­ni­scher Indi­ka­ti­on.

Klas­si­sche Rönt­gen­bil­der zei­gen Struk­tu­ren zwei­di­men­sio­nal. Ein DVT lie­fert dage­gen eine drei­di­men­sio­na­le Dar­stel­lung und kann dadurch Lage­be­zie­hun­gen genau­er zei­gen. Das kann die Pla­nung kom­ple­xer chir­ur­gi­scher oder implan­to­lo­gi­scher Ein­grif­fe unter­stüt­zen.

Nicht bei jeder Implan­ta­ti­on ist ein DVT erfor­der­lich. Bei kom­ple­xe­ren Fäl­len, redu­zier­tem Kno­chen­an­ge­bot oder wich­ti­gen Nach­bar­struk­tu­ren kann eine 3D-​Diagnostik jedoch sehr hilf­reich sein. Ob ein DVT not­wen­dig ist, wird indi­vi­du­ell ent­schie­den.

Nein, ein DVT wird nicht rou­ti­ne­mä­ßig vor jeder Weisheitszahn-​OP benö­tigt. Es kann sinn­voll sein, wenn die Lage des Zah­nes zu Ner­ven, Nach­bar­zäh­nen oder ande­ren Struk­tu­ren auf nor­ma­len Rönt­gen­bil­dern nicht aus­rei­chend sicher beur­teilt wer­den kann. Die Indi­ka­ti­on wird indi­vi­du­ell gestellt.

Nein, die DVT-​Aufnahme ist nicht schmerz­haft. Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten ste­hen oder sit­zen wäh­rend der Auf­nah­me ruhig im Gerät. Die Unter­su­chung dau­ert in der Regel nur kur­ze Zeit.

Die Strah­len­be­las­tung hängt vom Gerät, Auf­nah­me­be­reich und gewähl­ten Pro­to­koll ab. Des­halb wird ein DVT nur dann ein­ge­setzt, wenn der dia­gnos­ti­sche Nut­zen die Strah­len­ex­po­si­ti­on recht­fer­tigt. Die Auf­nah­me wird auf den not­wen­di­gen Bereich begrenzt.

Die Kos­ten­über­nah­me hängt von Ver­si­che­rungs­art, Indi­ka­ti­on und Tarif ab. Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men DVT-​Aufnahmen nicht in jedem Fall auto­ma­tisch. Vor der Unter­su­chung kann geklärt wer­den, wel­che Kos­ten ent­ste­hen und ob eine Erstat­tung mög­lich ist.